Der Wohngebäudebestand in Deutschland besteht aus rund 19 Millionen Gebäuden, wobei die überwiegende Mehrheit (83%) Ein- und Zweifamilienhäuser und nur 17% Mehrfamilienhäuser sind. Allerdings gibt es in Mehrfamilienhäusern mehr Wohneinheiten (21,5 Millionen) als in Ein- und Zweifamilienhäusern (18,8 Millionen). Die Eigentumsstrukturen von Wohngebäuden sind relativ vielfältig und reichen von privaten Eigentümern über Eigentümergemeinschaften und kommunale Wohnungsunternehmen bis hin zu privaten Wohnungsunternehmen.
Zu den politischen Langzeitzielen Deutschlands gehören eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 55% bis 2030 und eine Verringerung um 80% bis 2050.
Die Marktregulierung für Renovierungen im Wohngebäudebereich geht auf die 1970er Jahre zurück und beginnt mit der ersten Wärmeschutzverordnung (1977). Seitdem ist der Rechtsrahmen kontinuierlich umfangreicher geworden, z.B. durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2009) und die Energieeinsparverordnung (2014/2019). Kürzlich wurde mit dem Gebäudeenergiegesetz (2019) das geltende Energieeinsparrecht für Gebäude in einem Gesetz zusammengeführt.